Rechte & Pflichten der Burgerinnen und Burger

Rechte (gem. Organisationsreglement)

Die Burgerinnen und Burger haben das Recht, aktiv an den Veranstaltungen der Burgergemeinde teilnzunehmen.

Recht bei Volljährigkeit das Nutzungsrecht der Burgergemeinde zu beantragen.

Zu den Rechten der nutzungsberechtigten Burgerinnen und Burger gehört ebenfalls das Nutzungsrecht. Dies beinhaltet das Anrecht auf den jährlichen Burgernutzen und einem Ster Holz, sofern es die Erträge der Burgergemeinde zulassen.

Das Nutzungsrecht gilt zu Lebzeiten. 

Diese Rechte gelten nur solange der Wohnsitz Kappelen-Werdt ist.

Pflichten

Alle nutzungsberechtigten Burgerinnen und Burger leisten 1/2 Tag Gemeindewerk pro Jahr.
Das Fernbleiben beim Gemeindewerk wird jährlich mit einer Geldbusse bestraft.
Die Burgerschreiberin bietet alle Burgerinnen und Burger, welche noch das Gemeindewerk zu leisten haben jeweils für die Daten auf.


Ab dem 65 Altersjahr ist man vom Gemeindewerk befreit,